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Alle Mitglieder sind verpflichtet, Clubhaus und Einrichtung pfleglich zu behandeln.
a)
Das Betreten des
Clubhauses mit Tennisschuhen ist nicht gestattet.
b)
Tennisutensilien
sind nicht auf die Tische zu legen. Hierfür sind die Umkleideräume zu benutzen
c)
Flaschen und
Geschirr sind nach Gebrauch wieder wegzuräumen.
d)
Nach Turnieren und
Feiern muss das Clubhaus in aufgeräumtem Zustand verlassen werden.
e)
Vor Verlassen der
Platzanlage sind die Lampen zu löschen und die Außentüren zu verschließen.
Jedes Clubmitglied muss sich verpflichtet fühlen, die
Vereinsanlagen in
ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
Spielberechtigt sind aktive Mitglieder des Clubs, die im Besitz einer Mitgliedskarte sind,
die auf Verlangen vorgezeigt werden muss.
Das Bespielen der Tennisplätze ist nur in Tenniskleidung
gestattet. Außerdem
ist es möglich, an kühlen Tagen in Trainingsanzügen zu spielen. Das Betreten
und Bespielen der Plätze ist nur in Tennisschuhen gestattet.
Trainingsmöglichkeit
und Spieldauer
Trainingsmöglichkeit ist
täglich gegeben. Die Ballwurfmaschine steht allen Mitgliedern kostenlos zur
Verfügung. Die gekennzeichneten Tennisbälle dürfen nur für die Ballwurfmaschine
verwendet werden und sind nach Spielschluss vollzählig zurückzugeben.
Die Platzuhren sind generell vor
Spielbeginn einzustellen.
Die Spieldauer ist
grundsätzlich nicht begrenzt.
Einzel können nur gespielt werden, wenn andere
Spieler nicht warten müssen und sind spätestens nach 60 Minuten zu beenden. Bei
starker Belegung dürfen nur Doppel
gespielt werden, die spätestens nach 90 Minuten beendet sein müssen.
Grundsätzlich haben
wartende Spieler bei Neubelegung der Plätze Vorrang vor Spielern, die am
gleichen Tage bereits gespielt haben.
Jugendliche die nicht berufstätig sind,
dürfen werktags bis 18 Uhr spielen.
Samstags, sonntags und an Feiertagen dürfen Jugendliche nur spielen, wenn die
Plätze frei sind. Das gilt auch für werktags nach 18 Uhr.
Platz 3 steht den Jugendlichen bevorrechtigt
werktags bis 18 Uhr zur Verfügung.
Bei Punktspielen und vom Vorstand genehmigten Turnieren bleiben die
benötigten Plätze vom allgemeinen Spielbetrieb ausgeschlossen.
Platzpflege
Jedes Mitglied ist für den
bespielbaren Zustand der Plätze
verantwortlich. Nach Beendigung des Spiels sind alle Spieler
verpflichtet:
1.
Unebenheiten mit dem
Scharrierholz auszugleichen
2.
Sprengen
3.
Abziehen der Plätze
4.
Linien fegen
Den Anweisungen des
Platzwartes ist Folge zu leisten.
Gastspieler
Nichtmitglieder können die
Freiplätze des TC Bassum als Gastspieler nutzen. Gastspieler sind in der Regel
nicht ortsansässige Spieler, die durch ein Mitglied eingewiesen werden. Das
einweisende Mitglied hat den Namen des Gastspielers vor Spielbeginn in die
ausgelegte Liste einzutragen und zeichnet mit seinem Namen für den Tagesbeitrag
verantwortlich.
Gastspieler können maximal
an 4 Tagen pro Saison am Spielbetrieb teilnehmen. Die Gastspielgebühr beträgt
EUR 10,00 pro Person und Tag; für Kinder und Jugendliche EUR 5,00 pro Person
und Tag.
Allgemeines
Kinder, die nicht Tennis
spielen, dürfen die Spielfelder nur in Begleitung betreten (Unfallgefahr).
Bei
Spielbetrieb dürfen die Plätze nur am Zaun entlang betreten werden.
Bei Punktspielen
und Turnieren dürfen die Spielfelder nur bei Seitenwechsel betreten werden.
Alle
Tennisspieler sind verpflichtet, sich an diese Haus- und Platzordnung zu halten.
Das Mitbringen von Hunden
ist grundsätzlich gestattet.
Die Hunde sind jedoch an der
Leine zu führen.
Clubräume (Halle und
Freiplatzanlage), Spielfelder, Kinderspielplatzeinrichtungen und sanitäre
Anlagen, dürfen nicht mit Hunden betreten werden.
Bei wiederholten Verstößen
gegen diese Haus- und Platzordnung ist der Vorstand berechtigt, Platzsperren
von 1-4 Wochen auszusprechen.
Bassum, den 03. März 2006
TC Bassum e.V.
Der Vorstand
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